Hinweispflicht nach §18/1

Batteriegesetz

Hinweispflicht über die Entsorgung von Akkus nach §18 Absatz 1

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinweisen:

 
  • Unsere Akkus sind wiederaufladbare Lithium-Ionen Akkus.
  • Zur Vermeidung von Umwelt und/oder Gesundheitsschäden müssen verbrauchte Akkus, oder Akkus die sie nicht mehr benötigen, zur geregelten Entsorgung an Recyclinghöfen, oder über den Handel unentgeltlich zurückgegeben werden.
  • Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Akkus nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen.

Symbol Bedeutung

Pb_Cd_Hg

Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber